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Was kostet eine Mutter-Kind-Kur? Zuzahlung, Fahrt und Befreiung

Eine Mutter-Kind-Kur kostet dich in der Regel 10 € pro Tag – bei drei Wochen also 210 €. Die Krankenkasse bezahlt Unterkunft, Verpflegung, Therapien und Kinderbetreuung, und Kinder unter 18 Jahren zahlen keine tägliche Zuzahlung. Auch die Fahrt zur Klinik übernimmt die Kasse bis auf einen kleinen Eigenanteil. Wer mit allen Zuzahlungen im Jahr seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich ganz befreien lassen – mit kleinem Einkommen reicht dafür oft schon die Kur.

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Was die Krankenkasse bezahlt

Ist deine Kur bewilligt, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Klinik: Unterkunft und Verpflegung für dich und die Kinder, ärztliche Betreuung, alle Therapien, Kurse und Beratungen sowie die Kinderbetreuung. Das gilt für die Vorsorgekur nach § 24 SGB V genauso wie für die Reha-Kur nach § 41 SGB V.

Für dich bleiben die gesetzliche Zuzahlung, ein kleiner Eigenanteil an den Fahrtkosten und das, was du vor Ort privat ausgibst – etwa für Ausflüge, Getränke oder die Waschmaschine.

  • Unterkunft und Vollverpflegung für dich und die Kinder
  • Ärztliche und psychologische Betreuung
  • Physiotherapie, Sport, Entspannung und Gesprächsgruppen
  • Kinderbetreuung und, wenn ein Kind eigene Beschwerden hat, seine Behandlung
  • In vielen Kliniken Unterricht für Schulkinder

Die Zuzahlung: 10 € pro Tag

Als Erwachsene zahlst du für jeden Kalendertag in der Klinik 10 € dazu, An- und Abreisetag eingeschlossen. Bei einer Kur von 21 Tagen sind das 210 €. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt die tägliche Zuzahlung nicht an – egal, ob sie als Begleitkind mitfahren oder selbst behandelt werden.

Meist rechnet die Klinik die Zuzahlung direkt mit dir ab, bei der Anreise oder am Ende der Kur; manchmal fordert die Krankenkasse sie an. Hast du eine Befreiungsbescheinigung, legst du sie bei der Anreise vor, dann entfällt die Zuzahlung.

Tipp: Sammle das ganze Jahr über alle Belege über Zuzahlungen – für Medikamente, Physiotherapie, Krankenhaus und Kur. Sie zählen zusammen für die Belastungsgrenze.

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Fahrtkosten: was die Kasse erstattet

Weil die Kur stationär stattfindet, übernimmt die Krankenkasse auch die Fahrt zur Klinik und zurück. Du trägst pro Fahrt einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €; Hin- und Rückfahrt zählen jeweils als eigene Fahrt. Ob auch für mitreisende Kinder ein Eigenanteil anfällt, handhaben die Kassen unterschiedlich.

Erstattet wird in der Regel die günstigste zumutbare Verbindung, oft die Bahnfahrt in der 2. Klasse. Fährst du mit dem Auto, zahlen viele Kassen eine Kilometerpauschale. Wie deine Kasse abrechnet und ob du die Fahrt vorher genehmigen lassen musst, klärst du am besten vor der Anreise – und hebst alle Tickets und Belege auf.

Befreiung über die Belastungsgrenze

Niemand muss im Jahr unbegrenzt zuzahlen. Für gesetzlich Versicherte gilt eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen der Familie; für schwerwiegend chronisch Kranke liegt sie bei 1 %. Was du darüber hinaus an Zuzahlungen leistest, erstattet dir die Kasse – oder sie stellt dich für den Rest des Jahres frei.

Vom Familieneinkommen werden Freibeträge abgezogen: für den Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind. Laut AOK sind das 2026 7.119 € für den ersten Angehörigen und 9.756 € je Kind. Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe zählt nur der Regelsatz; die Grenze liegt dann 2026 bei 135,12 € im Jahr, bei schwerwiegender chronischer Krankheit bei 67,56 €.

Gerade für Familien mit kleinem Einkommen lohnt der Antrag, weil die Kur allein die Grenze oft schon erreicht. Du stellst ihn bei deiner Krankenkasse, am besten schon vor der Kur. Die Kasse rechnet dann aus, ab welchem Betrag du befreit bist.

Beispielrechnung: alleinerziehend mit zwei Kindern

Eine alleinerziehende Mutter hat Bruttoeinnahmen von 30.000 € im Jahr und zwei Kinder. Von ihrem Einkommen werden zwei Kinderfreibeträge von je 9.756 € abgezogen, es bleiben 10.488 €. Ihre Belastungsgrenze liegt bei 2 % davon, also bei rund 210 € im Jahr.

Mit der Zuzahlung für die dreiwöchige Kur von 210 € hat sie ihre Grenze damit schon erreicht. Alle weiteren Zuzahlungen in diesem Jahr – für Medikamente, Physiotherapie oder Fahrten – erstattet ihr die Kasse, wenn sie die Befreiung beantragt. Das Beispiel ist vereinfacht; welche Einnahmen zählen, prüft die Kasse im Einzelfall.

Kosten, an die kaum jemand denkt

Neben Zuzahlung und Fahrt gibt es ein paar kleinere Posten, die du einplanen solltest. Keiner davon ist Pflicht, aber zusammen kommt schnell ein Betrag zusammen, der in einem knappen Familienbudget auffällt.

  • Waschmaschine und Trockner, oft gegen Münzen oder Chipkarte
  • Ausflüge am Wochenende, Eintritte, Bus und Bahn vor Ort
  • Getränke, Kaffee und Snacks außerhalb der Mahlzeiten
  • Kurbeitrag (Kurtaxe) mancher Orte – frag die Klinik, ob er im Aufenthalt enthalten ist
  • Mehrkosten, wenn du statt der zugewiesenen eine teurere Wunschklinik wählst – lass dir das vorher schriftlich bestätigen
  • Kleinigkeiten wie Sonnencreme, Schwimmwindeln oder Bastelmaterial

Gehalt, Urlaub und Leistungen während der Kur

Für Berufstätige ist die Kur kein Urlaub. Für eine bewilligte Vorsorge- oder Reha-Maßnahme zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz), und er darf die Kurtage nicht auf deinen Urlaub anrechnen (§ 10 Bundesurlaubsgesetz). Sag ihm Bescheid, sobald der Termin feststeht, und gib ihm die Bescheinigung der Kasse.

Beziehst du Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Elterngeld, laufen die Zahlungen in der Regel weiter. Informiere die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter trotzdem vor der Abreise, damit Termine verschoben werden können.

Kosten von der Steuer absetzen

Zuzahlungen und selbst getragene Fahrtkosten einer ärztlich verordneten und von der Kasse bewilligten Kur kannst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Steuerlich wirken sie erst, soweit deine Krankheitskosten im Jahr die zumutbare Belastung übersteigen; die hängt von deinem Einkommen und der Zahl deiner Kinder ab. Heb deshalb Rechnungen und den Bewilligungsbescheid auf.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Private Krankenversicherungen sind nicht an die Regeln der gesetzlichen Kassen gebunden. Ob und in welcher Höhe sie eine Mutter-Kind-Kur bezahlen, steht in deinem Tarif – häufig nur ein Teil oder gar nichts. Lass dir die Kostenübernahme vor dem Antrag schriftlich zusagen. Bist du beihilfeberechtigt, reichst du den Antrag zusätzlich bei deiner Beihilfestelle ein, die ihren eigenen Anteil trägt.

Häufige Fragen

Muss ich für die Mutter-Kind-Kur etwas bezahlen?

Ja, aber überschaubar: 10 € pro Tag als gesetzliche Zuzahlung, bei drei Wochen also 210 €, dazu ein Eigenanteil von 5 bis 10 € je Fahrt. Alles andere bezahlt die Krankenkasse. Erreichst du deine Belastungsgrenze, kannst du dich befreien lassen.

Zahlen Kinder bei der Mutter-Kind-Kur eine Zuzahlung?

Nein. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt die tägliche Zuzahlung nicht an – ob sie als Begleitkind mitfahren oder in der Klinik selbst behandelt werden.

Wer bezahlt die Fahrt zur Kurklinik?

Die Krankenkasse, weil die Kur stationär stattfindet. Du trägst pro Fahrt 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €. Erstattet wird meist die günstigste Verbindung; frag vorher, wie deine Kasse abrechnet.

Wie werde ich von der Zuzahlung befreit?

Beantrage die Befreiung bei deiner Krankenkasse, sobald deine Zuzahlungen im Jahr 2 % deiner Familieneinnahmen nach Abzug der Freibeträge erreichen, bei schwerwiegender chronischer Krankheit 1 %. Mit kleinem Einkommen reicht dafür oft schon die Kur. Belege sammeln lohnt sich.

Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?

Nein. Eine bewilligte Kur ist kein Urlaub. Dein Arbeitgeber zahlt das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter und darf die Kurtage nicht auf deinen Urlaub anrechnen.

Wird die Kur auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein, das Bürgergeld läuft weiter, und die Zuzahlung bleibt gering: Die Belastungsgrenze liegt 2026 bei 135,12 € im Jahr. Sag dem Jobcenter aber vor der Abreise Bescheid.

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