Zum Inhalt springen

Mutter-Kind-Kur beantragen – Schritt für Schritt

Eine Mutter-Kind-Kur beantragst du bei deiner Krankenkasse – mit einem ärztlichen Attest auf dem Formular Muster 64 und, wenn ein Kind selbst behandelt werden soll, zusätzlich Muster 65. Kostenlose Hilfe bekommst du bei Kurberatungsstellen. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf.

3 Min. LesezeitAktualisiert am

  • in 2 Minuten
  • kostenlos starten
  • keine Namen, keine Diagnosen

Schritt 1: Beratung holen – freiwillig, aber hilfreich

Bevor du loslegst, lohnt ein Termin bei einer Kurberatungsstelle. Caritas, Diakonie, AWO, DRK und der Paritätische bieten diese Beratung unter dem Dach des Müttergenesungswerks kostenlos an. Die Beraterinnen kennen die Formulare, wissen, worauf Krankenkassen achten, und helfen dir bei der Wahl der Klinik. Viele beraten auch am Telefon oder per Video.

Pflicht ist die Beratung nicht. Wer den Antrag allein stellt, sollte sich die folgenden Schritte aber genau ansehen – unvollständige Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Rückfragen und Verzögerungen.

Schritt 2: Das Attest bei der Ärztin oder dem Arzt

Deine Haus-, Frauen- oder Kinderärztin verordnet die Kur auf dem Formular Muster 64. Darin beschreibt sie deine Beschwerden, die Belastungen in deinem Alltag und das Ziel der Kur. Soll ein Kind selbst behandelt werden, etwa wegen Asthma, Neurodermitis oder Verhaltensauffälligkeiten, kommt für dieses Kind ein eigenes Attest auf Muster 65 dazu.

Tipp: Bereite das Arztgespräch vor: Schreib auf, was dich belastet und seit wann – Schlaf, Schmerzen, Gereiztheit, Erschöpfung, aber auch Lebensumstände wie Pflege, Trennung oder ein krankes Kind. Je konkreter das Attest, desto leichter fällt der Kasse die Entscheidung.

Gerade frei

Freie Plätze für die Mutter-Kind-Kur

71 freie Plätze in 15 Kliniken, die früheste Anreise zuerst. Wir lesen die Seiten von 79 Kliniken regelmäßig.

Alle 71 freien Plätze ansehen

Schritt 3: Den Antrag einreichen

Zum Attest gehören meist das Antragsformular deiner Krankenkasse und eine Selbstauskunft, in der du deine Situation aus eigener Sicht schilderst. Bei vielen Kassen kannst du alles über das Online-Portal oder die App hochladen. Schreib dazu, ob du eine Wunschklinik hast und in welchem Zeitraum du fahren möchtest, zum Beispiel in den Ferien.

  • Ärztliches Attest (Muster 64, für jedes Behandlungskind Muster 65)
  • Antragsformular und Selbstauskunft der Krankenkasse
  • Wunschklinik und Wunschzeitraum, wenn du welche hast
  • Eine Kopie für dich und das Datum der Einreichung

Schritt 4: Die Entscheidung der Krankenkasse

Die Kasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Holt sie ein Gutachten beim Medizinischen Dienst ein, hat sie fünf Wochen Zeit und muss dir das mitteilen. Am Ende bekommst du einen Bescheid: die Bewilligung, manchmal schon mit einer zugewiesenen Klinik, oder eine Ablehnung.

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, und das lohnt sich häufig. Wie das geht, steht in Mutter-Kind-Kur abgelehnt.

Schritt 5: Bewilligt – jetzt zählt der Klinikplatz

Mit der Bewilligung beginnt der Teil, den viele unterschätzen: einen freien Platz finden. Die Zusage gilt meist nur einige Monate, und gefragte Kliniken sind lange im Voraus belegt. Ruf bei deiner Wunschklinik an, lass dich auf Wartelisten setzen – und halte Ausschau nach kurzfristig frei gewordenen Plätzen. Genau dafür gibt es Kurplatzradar: Wir lesen die Klinikseiten regelmäßig und zeigen dir, was zu deiner Familie passt.

Läuft deine Frist schon bald ab? Dann lies Kur-Bewilligung läuft ab.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis die Mutter-Kind-Kur bewilligt ist?

Die Krankenkasse hat in der Regel drei Wochen Zeit, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Plane etwas Puffer für das Arztgespräch und das Zusammenstellen der Unterlagen ein.

Kann ich die Mutter-Kind-Kur online beantragen?

Teilweise. Viele Krankenkassen nehmen den Antrag über ihr Online-Portal oder ihre App an. Das Attest stellt aber weiterhin deine Ärztin oder dein Arzt aus.

Welche Ärztin stellt das Attest aus?

Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann eine Kur verordnen – meist übernimmt das die Hausärztin, die Frauenärztin oder für Kinder die Kinderärztin. Wichtig ist, dass sie deine Situation gut kennt.

Brauche ich eine Kurberatungsstelle?

Nein, aber sie hilft. Die Beratung ist kostenlos, und die Beraterinnen wissen, welche Angaben Krankenkassen erwarten. Das kann dir eine Ablehnung und Wochen an Wartezeit ersparen.

Darf ich eine Wunschklinik angeben?

Ja. Schreib sie in den Antrag und begründe kurz, warum sie passt – etwa wegen des Kinderalters, eines Schwerpunkts oder der Lage. Die Kasse berücksichtigt den Wunsch, wenn die Klinik für deine Kur zugelassen ist.

Alle Fragen zu Kurplatzradar

Weiterlesen

Alle Artikel im Ratgeber

Lass das Radar für dich Ausschau halten.

Suchprofil in zwei Minuten anlegen und kostenlos alle passenden Plätze sehen. Mit dem Sofort-Benachrichtigung bekommst du von selbst Bescheid.

Keine Namen, keine Diagnosen, kein Verkauf deiner Daten.

Kostenlos Suchprofil anlegen