AWO Nordseeklinik Erlengrund
Büsum · Nordsee
– · 21 Tage
- 2–4 Kinder
- Kinder 0–14 J.
- nur mit Bewilligung
Mütter mit 2-4 Kindern
zuletzt gesehen vor 1 Std. · Angaben ohne Gewähr
Alleinerziehende Mütter haben denselben Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur wie alle anderen – und oft besonders gute Gründe: Die ganze Verantwortung für Kinder, Haushalt und Geld liegt auf einer Person. Kinder bis zwölf Jahre können mitfahren, in Ausnahmen bis 14; für jüngere Kinder, die zu Hause bleiben, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Mit guter Vorbereitung – Absprachen mit dem anderen Elternteil, Schule und Job – und einer Befreiung von der Zuzahlung bei kleinem Einkommen wird die Kur zur echten Pause.
5 Min. LesezeitAktualisiert am
Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Entscheidend ist, ob sie medizinisch notwendig ist. Bei dieser Prüfung berücksichtigen die Kassen ausdrücklich auch die Lebensumstände: Belastungen aus dem Familienalltag – dazu gehört es, Kinder allein großzuziehen – zählen genauso wie Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie, Erziehungsprobleme oder finanzielle Sorgen.
Schreib im Antrag und in der Selbstauskunft deshalb offen, was Alleinerziehen für dich bedeutet: keine Pause, niemand, der einspringt, wenn du krank bist, die Verantwortung für jede Entscheidung. Je konkreter du das beschreibst, desto besser kann die Kasse deine Belastung einschätzen.
Tipp: Lass dir beim Antrag von einer Kurberatungsstelle helfen. Die Beraterinnen wissen, welche Angaben die Kassen brauchen, und sind kostenlos.
Kinder bis zwölf Jahre können in der Regel mit in die Klinik, in begründeten Ausnahmen auch bis 14; für Kinder mit Behinderung gilt meist keine feste Altersgrenze. Gerade für Alleinerziehende ist das wichtig: Ein Kind, das zu Hause niemand versorgen kann, darf als Begleitkind mitkommen, auch wenn es selbst keine Behandlung braucht.
Hat dein Kind eigene gesundheitliche Probleme – etwa Asthma, Neurodermitis, Übergewicht oder Verhaltensauffälligkeiten –, kann es als Behandlungskind mit eigenem Attest mitfahren und wird in der Klinik mitbehandelt. Achte bei der Klinikwahl auf die Altersspannen: Nicht jedes Haus nimmt Babys oder Kinder über zwölf auf.
Gerade frei
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Büsum · Nordsee
– · 21 Tage
Mütter mit 2-4 Kindern
zuletzt gesehen vor 1 Std. · Angaben ohne Gewähr
Buchen-Eberstadt · Mittelgebirge
– · 21 Tage
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Kühlungsborn · Ostsee
– · 21 Tage
Nur mit bereits vorliegender Kostenbewilligung der Krankenkasse möglich. Nur für eine Mutter mit 2 Kindern im Alter von 4–6 Jahren.
zuletzt gesehen vor 50 Min. · Angaben ohne Gewähr
Schwieriger wird es, wenn ein Kind zu alt für die Mitaufnahme ist oder lieber zu Hause bleibt. Für Kinder unter zwölf Jahren, die zu Hause bleiben, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen, manche Kassen auch bis zum 14. Geburtstag. Den Antrag stellst du zusammen mit dem Kurantrag oder rechtzeitig vor der Abreise. Für die Haushaltshilfe fällt eine kleine Zuzahlung pro Tag an.
Die Haushaltshilfe kann auch eine Person aus deinem Umfeld sein. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, etwa Großeltern oder Geschwistern, erstattet die Kasse allerdings meist nur Fahrtkosten und Verdienstausfall. Für Jugendliche lohnt eine frühe Planung mit Großeltern, Freundinnen oder dem anderen Elternteil; manche Familien legen die Kur in die Ferien, damit ältere Geschwister in dieser Zeit beim anderen Elternteil sind.
Teilt ihr euch das Sorgerecht, ist es klug, den anderen Elternteil früh über die Kur zu informieren – auch wenn das Verhältnis schwierig ist. Drei Wochen Abwesenheit berühren Umgangswochenenden, Ferienregelungen und manchmal die Schule. Eine kurze schriftliche Absprache, welcher Umgang ausfällt und wann er nachgeholt wird, erspart später Streit.
Fährt ein Kind als Behandlungskind mit und bekommt es in der Klinik eine eigene Therapie, kann die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nötig sein. Bei Unsicherheit helfen Kurberatungsstellen oder das Jugendamt weiter.
Die Kur selbst bezahlt die Krankenkasse. Du trägst 10 € pro Tag, bei drei Wochen also 210 €, die Kinder zahlen keine tägliche Zuzahlung. Mit kleinem Einkommen erreichst du die jährliche Belastungsgrenze schnell und kannst dich dann von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Wie das geht und wie du deine Grenze ausrechnest, steht in Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?.
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Bürgergeld laufen während der Kur weiter. Sag dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorher Bescheid. Bist du berufstätig, zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt weiter, und die Kur zählt nicht als Urlaub.
Manche Kliniken bieten eigene Kurgänge oder Gesprächsgruppen für Alleinerziehende an. Dort triffst du Frauen in einer ähnlichen Lage – viele erleben gerade diesen Austausch als größte Entlastung. Frag bei der Klinik oder deiner Kurberatungsstelle nach solchen Schwerpunkten.
Achte außerdem auf das Praktische: Passt das Alter deiner Kinder zu den Gruppen der Kinderbetreuung? Gibt es Schulunterricht? Wie lang ist die Anreise mit Bahn und Kindern? In unserer Klinikliste siehst du bei jedem Haus Altersspannen und Angebote.
Drei Wochen helfen viel, aber der Alltag kommt zurück. Nutze die Gespräche in der Klinik, um konkrete Entlastungen zu planen: feste Zeiten nur für dich, ein Netz aus Freundinnen, Nachbarn oder Großeltern, Angebote wie Familienpatenschaften oder Elterncafés in deiner Stadt. Viele Kurberatungsstellen bieten Nachsorge-Gruppen an, in denen du an deinen Vorsätzen dranbleibst.
Für alleinerziehende Väter gilt dasselbe: gleicher Anspruch, gleiche Regeln, nur heißt die Kur Vater-Kind-Kur. Es gibt weniger Plätze und eigene Väterkurgänge, deshalb lohnt sich frühe Planung. Mehr dazu steht in Was ist eine Vater-Kind-Kur?.
Ja, wie alle gesetzlich versicherten Mütter, wenn die Kur medizinisch notwendig ist. Die Belastungen, die das Alleinerziehen mit sich bringt, berücksichtigt die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung.
Kinder bis zwölf Jahre in der Regel ja, in Ausnahmen bis 14, Kinder mit Behinderung oft ohne feste Altersgrenze. Ob alle in eine Klinik passen, hängt von deren Altersspannen ab.
Für Kinder unter zwölf, bei manchen Kassen bis 14, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlen. Für Jugendliche brauchst du eine private Lösung, etwa Großeltern, Freunde oder den anderen Elternteil. Plane das früh.
Für deine eigene Kur nicht. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist es aber sinnvoll, ihn früh zu informieren, weil Umgang und Schule betroffen sind. Bekommt ein Kind in der Klinik eine eigene Behandlung, kann seine Zustimmung nötig sein.
Meist ja. Du zahlst 10 € pro Tag, die Kinder nichts, und mit kleinem Einkommen kannst du dich nach Erreichen der Belastungsgrenze befreien lassen. Unterhalt und Sozialleistungen laufen weiter.
Zuzahlung, Fahrtkosten, Befreiung: was die Kur dich wirklich kostet.
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